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AMBULANTE HILFSMASSNAHMEN

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Anja Eisenhammer

(Leitung)

Dipl.-Sozialpädagogin

(FH) / Sozialarbeiterin

a.eisenhammer

@regenbogen-biw.de

015 90 / 13 23 260

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Susann Sauer

Mitarbeitende

Sozialpädagogin (BA) / Sozialarbeiterin

s.sauer

@regenbogen-biw.de

015 16 / 54 17 220

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Leonie Handrick

Mitarbeitende

Sozialpädagogin (BA) / Sozialarbeiterin

l.handrick

@regenbogen-biw.de

015 15 / 48 30 799

Einzelfallhilfen

Einzelfallhilfe ist neben sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Ihre spezifischen Strategien zur Bewältigung dieser Probleme setzen dabei vornehmlich am Klienten an.

Einzelfallhilfe kommt in unterschiedlichen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit zur Anwendung - zum Beispiel:

  • Beratung (Schuldnerberatung, Konfliktberatung o.ä.),

  • Vermittlung materieller Hilfen (z.B. Wohnungslosenhilfe) oder

  • Einleitung und Durchführung von präventiven, unterstützenden, therapeutischen oder rehabilitierenden Maßnahmen (z.B. Behindertenhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe).

Straffälligenhilfe

Die zentrale Aufgabe der Straffälligenhilfe ist a) die Betreuung inhaftierter Jugendlicher und junger Erwachsener und b) die Wiedereingliederung der Straffälligen in unsere Gesellschaft nach ihrer Entlassung aus der Haft. Die Zeit in Haft kann für einige Inhaftierte auf Grund mentaler und körperlichen Schwächen schwierig sein. Hierbei kann eine amtlich verordnete Haftbetreuung helfen.

Aber auch der Weg in die Freiheit stellt sich für die zu Entlassenden und die haftentlassenen Personen häufig sehr problematisch dar und erzeugt gerade im Übergang oft eine besondere Risikolage: Familienangehörige und Freunde haben sich abgewandt, die Wohnung konnte nicht gesichert werden, es gibt Unsicherheiten bei Behördengängen und keine finanzielle Absicherung, bestehende Arbeitslosigkeit und keine ausreichende Qualifikation, Ausweisdokument und persönliche Unterlagen fehlen, Schulden, Vorurteile und vieles mehr.

Unsere Ambulanten Hilfen für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige beraten die straffällig gewordenen Personen in der Haft und nach ihrer Entlassung und unterstützen sie bei der Bewältigung aller anstehenden Problemlagen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe hat gezeigt, dass eine zeitnahe Beratung und intensive Begleitung nach der Haftentlassung besonders wichtig sind, um eine Resozialisierung und erfolgreiche Rückführung in die Gesellschaft zu erreichen.

Betreuungsweisung

Die Betreuungshilfe ist die Betreuung von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre) als Hilfeform der Jugendgerichtshilfe. Das Angebot umfasst die Betreuung im ambulanten Bereich als Resozialisierungsmaßnahme für eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensform. Sie richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende mit erheblichen erkennbaren Reifeverzögerungen.

Sie ist für Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig in Erscheinung getreten sind und Unterstützung in besonderen Problemlagen benötigen, bei denen sich keine Perspektive zur Erlangung einer selbständigen Existenz ab-zeichnet, gedacht.

Diese Weisung ist als Sanktion bei wiederholter Begehung von Straftaten als Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen, Arrest und Jugendstrafe gedacht und kann als Ersatz von Untersuchungshaft angeordnet werden. Zusätzlich kann eine Betreuung auch während einer Jugendhaftstrafe stattfinden.

Der Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die SPFH soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen. Sie kann bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Behörden geleistet werden.

Die Hilfe wird meist in der Wohnung der Familie durchgeführt. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder. Die ganze Familie soll durch die Unterstützung die Potenziale zur Selbsthilfe entwickeln.

Außerdem kann die Familie neue Ressourcen bei der Lösung von Alltagsproblemen und Krisen mobilisieren, was zur Entlastung beiträgt. In der Regel ist die sozialpädagogische Familienhilfe auf längere Zeit angelegt.

Projekt "Arbeitsweg"

Der Arbeitsweg ist ein spezieller Trainingskurs für junge Menschen, welche im Kontext einer Jugendstraftat eine Woche auf Pilgertour geschickt werden. Dabei machen sie an verschiedenen Orten Halt, um dort gemeinnützige Arbeit abzuleisten und gleichzeitig im Rahmen eines mobilen Sozialen Trainingskurses sich ihrer Lebenskompetenzen klar zu werden.

Als einzige Anbieter im LK Bautzen führt der Regenbogen e.V. zurzeit 2mal im Jahr diesen speziellen Trainingskurs, bei dem eine Strecke von ca. 80 km/Woche zurückgelegt und in Pilgerherbergen unterschiedlichster Art übernachtet wird durch. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden dabei täglich neue Aufgaben gestellt, die sie erfüllen müssen.

Während der gesamten Tour wird gemeinsam an drei großen Fragen gearbeitet:

  • Wo komme ich her?

  • Wo stehe ich?

  • Wohin will ich?

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